Notruf und Havarie

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Ihr Kundenmagazin

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Am 05. Juni 2012 um 18.00 Uhr findet unsere ordentliche Vertreterversammlung statt.

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Lassen Sie uns gemeinsam feiern: 2012 ist das Internationale Jahr der Genossenschaften.

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WG WARNOW: Eine sichere Investition.....

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Bei Havarien rufen Sie bitte Ihren zuständigen Hauswart oder werktags von 8-18 Uhr in unserer WG WARNOW-Geschäftsstelle an. Von Montag bis Freitag von 18 - 8 Uhr sowie an Wochenenden und Sonn- und Feiertagen steht Ihnen unser Notdienst unter der Telefonnummer  0381 - 1219826  zur Verfügung.

Wann kann ich den Notdienst in Anspruch nehmen?

Nur bei einer Havarie!
Bevor diese Frage beantwortet werden kann, muss erst einmal der Begriff Havarie erläutert werden. Wann und wo spricht man überhaupt von einer Havarie?

Unter einer Havarie versteht man eine plötzlich auftretende Störung hervorgerufen durch Feuer, Wasser, Heizungsausfall u.a. - die eine unmittelbare Gefahr für das Leben und die Gesundheit der Menschen darstellt. Auch eine Beschädigung oder Zerstörung von Sachwerten wie zum Beispiel von Gebäuden, Ausstattungsgegenständen sowie von Wohnungseinrichtungen sind als Havarie zu werten.
Nachfolgend einige Beispiele:

Elektrik:
  • defekter Hausanschluss - gesamte Wohnung ohne Spannung (Sicherungen sind jedoch alle in Ordnung)
  • unter Spannung stehende Teile (Wände, Rohre)
  • elektrische Brände in Schaltern und Steckdosen
  • Kabelbrände (Geruchsbelästigung, Rauchentwicklung)
Gas/Wasser:
  • Gasgeruch, Verpuffung an Gasthermen sowie an Gasheizungen, Überhitzung von Gasthermen
  • Rohrbruch, Hauptsperrventil in der Wohnung lässt sich nicht mehr schließen
  • Ausfall der Trinkwasser-, Warmwasserversorgung, Abwasserentsorgung mit Rückstaugefahr (Verstopfung)
Fernheizung
  • Rohrsystem oder Heizkörper geplatzt, Ausfall der gesamten Heizung (nicht bei einzelnen Heizkörpern)

Tritt ein Schaden durch Havarie ein, so ist der Mieter zur weiteren Schadensbegrenzung verpflichtet. Er ist angehalten, auch Sofortmaßnahmen bei besonderer Gefahr einzuleiten.
Solche Maßnahmen müssen sein:

  • bei Brand Alarmierung von Feuerwehr und Notdienst
  • bei Wasserrohrbruch Schließen des Sperrschiebers in der Wohnung
  • bei Abwasserverstopfung Benachrichtigung aller anderen Hausmitglieder
  • bei Heizungsausfall Anruf beim Notdienst
 NICHT zu den Havarien gehören folgende Störungen:
  • tropfende Ventile und verstopfte Waschbecken
  • defekte Lichtschalter, Steckdosen, Sicherungen und Relais sowie defekte Kochplatten bei Elektroherden

Liegt eine solch harmlose Störung vor, darf der Havariedienst von Ihnen nicht in Anspruch genommen werden. Sollten Sie ihn doch wegen einer derartig ”kleinen Störungen” bemühen, müssen Sie die entstehenden Kosten tragen!