Wann kann ich den Notdienst in Anspruch nehmen?
Nur bei einer Havarie!
Bevor diese Frage beantwortet werden kann, muss erst einmal der Begriff Havarie erläutert werden. Wann und wo spricht man überhaupt von einer Havarie?
Unter einer Havarie versteht man eine plötzlich auftretende Störung hervorgerufen durch Feuer, Wasser, Heizungsausfall u.a. - die eine unmittelbare Gefahr für das Leben und die Gesundheit der Menschen darstellt. Auch eine Beschädigung oder Zerstörung von Sachwerten wie zum Beispiel von Gebäuden, Ausstattungsgegenständen sowie von Wohnungseinrichtungen sind als Havarie zu werten.
Elektrik:
- defekter Hausanschluss - gesamte Wohnung ohne Spannung (Sicherungen sind jedoch alle in Ordnung)
- unter Spannung stehende Teile (Wände, Rohre)
- elektrische Brände in Schaltern und Steckdosen
- Kabelbrände (Geruchsbelästigung, Rauchentwicklung)
- Stromausfall im Treppenhaus/Keller
Gas/Wasser:
- Gasgeruch, Verpuffung an Gasthermen sowie an Gasheizungen, Überhitzung von Gasthermen
- Rohrbruch, Hauptsperrventil in der Wohnung lässt sich nicht mehr schließen
- Ausfall der Trinkwasser-, Warmwasserversorgung, Abwasserentsorgung mit Rückstaugefahr (Verstopfung)
Fernheizung
- Rohrsystem oder Heizkörper geplatzt, Ausfall der gesamten Heizung (nicht bei einzelnen Heizkörpern)
- starke Undichtigkeiten am Leitungssystem
Schlösser/Schlüssel
- Defekte Schlösser
- Notwendige Türöffungen
- Abwendung von Gefahren
Glas
- Glasbruch Hauseingang, Wohnungsfenster
Tritt ein Schaden durch Havarie ein, so ist der Mieter zur weiteren Schadensbegrenzung verpflichtet. Er ist angehalten, auch Sofortmaßnahmen bei besonderer Gefahr einzuleiten.
- bei Brand Alarmierung von Feuerwehr und Notdienst
- bei Wasserrohrbruch Schließen des Sperrschiebers in der Wohnung
- bei Abwasserverstopfung Benachrichtigung aller anderen Hausmitglieder
- bei Heizungsausfall Anruf beim Notdienst
NICHT zu den Havarien gehören folgende Störungen:
- tropfende Ventile und verstopfte Waschbecken
- defekte Lichtschalter, Steckdosen, Sicherungen und Relais sowie defekte Kochplatten bei Elektroherden
Liegt eine solch harmlose Störung vor, darf der Havariedienst von Ihnen nicht in Anspruch genommen werden. Sollten Sie ihn doch wegen einer derartig »kleinen Störungen« bemühen, müssen Sie die entstehenden Kosten tragen!