Wann kann ich den Notdienst in Anspruch nehmen?
Nur bei einer Havarie!
Bevor diese Frage beantwortet werden kann, muss erst einmal der Begriff Havarie erläutert werden. Wann und wo spricht man überhaupt von einer Havarie?
Unter einer Havarie versteht man eine plötzlich auftretende Störung hervorgerufen durch Feuer, Wasser, Heizungsausfall u.a. - die eine unmittelbare Gefahr für das Leben und die Gesundheit der Menschen darstellt. Auch eine Beschädigung oder Zerstörung von Sachwerten wie zum Beispiel von Gebäuden, Ausstattungsgegenständen sowie von Wohnungseinrichtungen sind als Havarie zu werten.
Gas/Wasser:
- Gasgeruch, Verpuffung an Gasthermen sowie an Gasheizungen, Überhitzung von Gasthermen
- Rohrbruch, Hauptsperrventil in der Wohnung lässt sich nicht mehr schließen
- Ausfall der Trinkwasser-, Warmwasserversorgung, Abwasserentsorgung mit Rückstaugefahr (Verstopfung)
Fernheizung
- Rohrsystem oder Heizkörper geplatzt, Ausfall der gesamten Heizung (nicht bei einzelnen Heizkörpern)
- starke Undichtigkeiten am Leitungssystem
Glas
- Glasbruch Hauseingang, Wohnungsfenster
Schlösser/Schlüssel
- Defekte Schlösser
- Notwendige Türöffungen
- Abwendung von Gefahren
Tritt ein Schaden durch Havarie ein, so ist der Mieter zur weiteren Schadensbegrenzung verpflichtet. Er ist angehalten, auch Sofortmaßnahmen bei besonderer Gefahr einzuleiten.
- bei Brand Alarmierung von Feuerwehr und Notdienst
- bei Wasserrohrbruch Schließen des Sperrschiebers in der Wohnung
- bei Abwasserverstopfung Benachrichtigung aller anderen Hausmitglieder
- bei Heizungsausfall Anruf beim Notdienst
NICHT zu den Havarien gehören folgende Störungen:
- tropfende Ventile und verstopfte Waschbecken
- defekte Lichtschalter, Steckdosen, Sicherungen und Relais sowie defekte Kochplatten bei Elektroherden
Liegt eine solch harmlose Störung vor, darf der Havariedienst von Ihnen nicht in Anspruch genommen werden. Sollten Sie ihn doch wegen einer derartig »kleinen Störungen« bemühen, müssen Sie die entstehenden Kosten tragen!
Notfall mit dem Personenaufzug
Nutzen Sie bei Ausfällen und Notfällen den Notruf, bei welchem Sie die beauftragten Servicetechniker rund um die Uhr erreichen. Diese stehen bereit, um eventuell in der Kabine eingeschlossene Personen zu befreien.
Den Stördienst erreichen Sie unter 0381 4921662.
Falschparker auf angemietetem Stellplatz
Um ein Falschparken zu ahnden und das entsprechende Auto abschleppen zu lassen, können Sie als Nutzer des Stellplatzes eigenständig agieren. Unsere Stellplatzmieter können direkt bei Abschlepp Harry unter der Telefonnummer 0381 681 618 anrufen. Unter Vorlage des Stellplatzmietvertrags wird der Falschparker dann zeitnah abgeschleppt. Die Kosten dafür trägt selbstverständlich nicht unser Stellplatzmieter.