Die Außenanlagen ...
... umfassen Hof, Zu- und Gehwege, Grün- und Pflanzflächen, den Müllcontainerstellplatz des Wohnhauses und gegebenenfalls dazugehörige Kinderspielplätze.
Deren Pflege und Reinigung erfolgt durch entsprechende Fachfirmen. Dessen ungeachtet sind alle Mitglieder und Nutzer dazu angehalten, durch entsprechenden Umgang aktiv zum Erhalt dieser beizutragen.
Es ist in diesem Zusammenhang zum Beispiel darauf zu achten, dass die Außenanlagen von Fahrzeugen jeglicher Art freigehalten werden, damit im Ernstfall die Nutzung notwendiger Fluchtwege gewährleistet ist.
Ein ebenfalls nicht unwesentliches Thema zum äußeren Erscheinungsbild unserer Wohnanlagen ist die Entsorgung von Sperrmüll. Mitglieder und Nutzer sind nicht nur zur gewissenhaften Entsorgung ihres Hausmülls angehalten, sondern auch zur korrekten Beseitigung von Elektroschrott und Sperrmüll. Bei Bedarf kann dieser kostenfrei zur Abholung durch die Stadtentsorgung Rostock angemeldet werden. Es ist jedoch darauf zu achten, dass das Abstellen des angemeldeten Mülls erst einen Tag vor dem vereinbarten Termin gestattet ist. Auch eine vorübergehende Lagerung in den gemeinschaftlichen Nebenräumen ist nicht gewünscht.
Ebenso erwähnenswert ist unter anderem die in diesem Zusammenhang erforderliche Beseitigung von Hundeexkrementen. Auch hier möchten die Halter der Hunde aktiv zum Erhalt der Wohnhausumgebung beitragen.
Es ist darüber hinaus darauf zu achten, dass das Fernhalten jeglicher Haustiere von Kinderspielplätzen zur Vermeidung von Verunreinigungen gesichert ist.
Treppenhäuser und Nebenräume
Jeder Nutzungsvertrag enthält eine Regelung zur Zuständigkeit der Reinigung von Treppenhaus und Nebenräumen.
Hier wird bestimmt, ob diese durch eine entsprechende Fachfirma erfolgt oder vom Mitglied und Nutzer selbstständig durchzuführen ist.
Unabhängig von dieser Regelung gelten für alle Mitglieder und Nutzer des Hauses eine umgehende eigene bedarfsorientierte Reinigung, zum Beispiel bei Großverschmutzungen, und die Mithilfe zum Zustandserhalt als vereinbart (Verursacherprinzip!)
Bei Beauftragung einer regelmäßigen Reinigung durch eine Fachfirma werden die Kosten entsprechend auf die Mitglieder verteilt und über die jährliche Betriebskostenabrechnung abgerechnet. Ein Leistungsverzeichnis wird den Hausbewohnern mit Veranlassen der Reinigungsarbeiten zugestellt.
Für den Fall einer selbstständigen Reinigung durch die Hausbewohner ist das Aufstellen eines Reinigungsplanes ratsam. Dies erfolgt in der Regel durch die Genossenschaft. Umfang und Häufigkeit der Reinigungsarbeiten sind in der Hausordnung geregelt. Bei Abwesenheit oder Krankheit ist seitens des Mitgliedes / Nutzers für die fortlaufende Reinigung Sorge zu tragen.
Es ist ebenso darauf Acht zu geben, dass die Gänge im Treppenhaus und den Kreuzgängen stets gut passierbar sind, um auch hier in Notfällen die Fluchtwege problemlos nutzen zu können.
Die Unterbringung von sperrigen Gegenständen wie Fahrräder oder Kinderwagen in den dafür vorgesehenen Nebenräumen ist daher sehr wichtig.
Wohnraum
Der Wohnraum wird dem Mitglied durch Abschluss des Vertrages zur Nutzung überlassen.
Das Mitglied / Der Nutzer ist zur schonenden und pfleglichen Behandlung verpflichtet (Obhuts- und Anzeigepflicht). Der tatsächliche Grad von Sauberkeit und Ordnung wird jedoch vom Nutzer selbst bestimmt.
Eine Regelung zu Turnus und Umfang der Säuberungen von Räumen und Einrichtungsgegenständen ist seitens der Genossenschaft natürlich nicht möglich.
Es ist jedoch die vertraglich vereinbarte Pflicht eines jeden Mitgliedes und Nutzers, Feuchtigkeits- und Frostschäden bewusst zu vermeiden.
Entstandene Luftfeuchtigkeit aus Wohnräumen, Küchen und Bäder sollte durch ausreichendes Lüften (Stoß- / Querlüften) und regelmäßiges Heizen (in allen Räumen) aktiv abgeführt werden.