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Informationen zum Wohngeld ab 2023

Seit dem 1. Januar 2023 gilt die Reform zum Wohngeld. Mit dieser Reform steigen die Einkommensgrenzen für den Bezug von Wohngeld an. Wer bereits einen Wohngeldbescheid für 2023 erhalten hat, braucht nichts zu unternehmen. Wir fassen die wichtigsten Änderungen kurz und knapp für Sie zusammen. 

Informationen zum Wohngeld 2022/2023

Was müssen hilfesuchende Mieter besonders beachten?
Es darf entweder Wohngeld oder Bürgergeld (für Erwerbsfähige), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt (für Rentner sowie Nicht-Erwerbsfähige) beantragt werden. Ein gleichzeitiger Bezug der Leistungen ist nicht möglich. Werden Wohngeld und eine der anderen Leistungen gleichzeitig beantragt und unabhängig voneinander bezogen, wird dies im Rahmen eines automatisierten Datenabgleichs aufgedeckt und führt zu mitunter hohen Rückforderungen.

Was ist Wohngeld?
Wohngeld ist ein Zuschuss zur Miete oder Belastung für Menschen mit geringen und kleinen mittleren Einkommen und Renten. Es erfolgt keine Gesamtkostenübernahme der Unterkunftskosten. Ein Teil der Miete oder Belastung muss immer selbst getragen werden.

Wer kann Wohngeld erhalten?
Wohngeld kann jeder beantragen, der über genügend Einkommen für die eigenen Lebenshaltungskosten verfügt (sog. Mindesteinkommen), aber nicht ausreichend Einkommen erwirtschaftet, um auch seine Wohnkosten zu decken. Sowohl Mieter als auch Eigentümer können einen Wohngeldanspruch haben.

Wer kann kein Wohngeld erhalten?

  • Empfänger von Bürgergeld
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Hilfe zum Lebensunterhalt
  • alleinlebende Studierende mit Anspruch auf BAföG (auch wenn BAföG wegen zu hohem Einkommen der Eltern abgelehnt wurde)
  • alleinlebende Auszubildende mit Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (auch wenn Berufsausbildungsbeihilfe wegen zu hohem Einkommen der Eltern abgelehnt wurde)

Wie wird das Wohngeld berechnet?
Das Wohngeld wird über eine Formel berechnet. Ob ein Anspruch besteht und in welcher Höhe richtet sich nach:

  • der Anzahl der Haushaltsmitglieder
  • der Höhe der Miete oder Belastung
  • der Höhe des Einkommens aller Haushaltsmitglieder

Ob ein Wohngeldanspruch besteht, kann mit einem Wohngeldrechner unter https://wohngeld-mv.de/Rechner/ unverbindlich kalkuliert werden.

Wo kann Wohngeld beantragt werden?
Anträge können in Mecklenburg-Vorpommern bei der örtlich zuständigen Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung gestellt werden. In der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sitzt die zuständige Stelle in Evershagen, Hans-Fallada-Straße 1. Weitere Informationen finden Sie hier. Für den Landkreis Rostock ist die Fachaufsicht Wohngeld mit Sitz in Bad Doberan verantwortlich. Entsprechende Kontaktdaten finden Sie hier. 

Für Mieter ist der Wohngeldantrag auf Mietzuschuss zu verwenden. Dieser kann heruntergeladen werden. Über das MV-Serviceportal kann der Wohngeldantrag ab Januar 2023 auch digital gestellt werden. Für einige Verwaltungen ist dies auch jetzt schon möglich.

Kann das Wohngeld direkt an den Vermieter ausgezahlt werden?
Eine Auszahlung an den Vermieter erfolgt nur dann, wenn der Mieter dies bei Antragstellung so angibt oder wenn Mietschulden bestehen.

Welche Unterstützungsmöglichkeiten bestehen, wenn der Mieter die Nachzahlung aus der Betriebskostenabrechnung nicht aufbringen kann?
Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung werden beim Wohngeld nicht berücksichtigt. Für den Monat der Fälligkeit der Nachzahlung kann neben einem laufenden Wohngeldbezug Bürgergeld bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung / Hilfe zum Lebensunterhalt beantragt werden.

Wenn Wohngeld anteilig für 2023 bewilligt wurde, muss dann ein neuer Antrag gestellt werden?
Wer einen Wohngeldbescheid hat, der Wohngeld für 2023 bewilligt hat, erhält das um Heizkosten und Energiekomponente erhöhte Wohngeld automatisch im Januar 2023.

Können über das Wohngeld Mietschulden übernommen werden?
Nein. Eine Übernahme von Mietschulden ist ausschließlich im Rahmen des Bürgergeldes bzw. der Sozialhilfe möglich.

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